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Zur Erstinformation nach § 11 VersicherungsvermittlungsverordnungInformationen zur Einführung der Versicherungspflicht ab 01.01.2009 Ab
01.01.2009 besteht für jeden die Pflicht sich gesetzlich
oder privat zu versichern. Damit soll unter anderem verhindert werden,
dass Personen sich gar nicht oder zu spät gegen Krankheit versichern
und somit zu einem Kostenrisiko für die Allgemeinheit werden. Das
heißt zum Beispiel, dass jeder Selbstständige, der bis dato
noch nicht versichert ist, sich krankenversichern muss.Die privaten Krankenkassen müssen jedoch in Zukunft auch die Menschen versichern, die sie bisher (zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen) ablehnen konnten als auch Personen, die sich bisher nicht versichert haben. Dafür wird es einen Basistarif geben, der bei allen privaten Versicherern gleich ausfällt und nur die notwendigsten Leistungen (ähnlich denen der GKV) enthalten wird. Dieser Basistarif beinhaltet zum Beispiel mindestens ambulanten sowie stationären Versicherungsschutz. Die genauen Merkmale der Tarifstrukturen der einzelnen Versicherer sowie die Handhabung der Aufnahme von bisher gesetzlich Versicherten steht zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch nicht genau fest. Bisher war es so, dass ab einem Brutto-Jahresgehalt von ca. 47.700 Euro der Wechsel von der GKV zur PKV möglich war. Seit dem Stichtag, dem 02.02.2007, jedoch nur noch, wenn mindestens über einen Zeitraum von 3 Jahren diese Jahresentgeldgrenze erreicht wird. Für Selbstständige und Beamte bleibt der Wechsel in die PKV aber auch nach diesem Stichtag ohne weiteres möglich. Wechselrecht in ein anderes privates Versicherungsunternehmen: Wer bisher privat versichert ist, hat die Möglichkeit zwischen dem 01.01.09 bis 30.06.09 in den Basistarif einer anderen Versicherung zu wechseln und dabei die bisher angesparten Altersrückstellungen in voller Höhe mitzunehmen. Wer sich ab dem 01.01.2009 erstmalig privat versichert, der nimmt in den Folgejahren automatisch seine Altersrückstellungen mit, wenn er danach in ein anderes Versicherungsunternehmen wechselt. Dabei muss nicht der Umweg über den Basistarif gegangen werden, sondern man kann direkt in einen anderen Tarif bei dem neuen Versicherungsanbieter wechseln. Folgen der Gesundheitsreform für gesetzlich Versicherte: Ab 01.04.07 besteht ebenfalls eine Versicherungspflicht für alle bis dato nicht Versicherten, die zuletzt in der GKV versichert waren (unter anderem für Existenzgründer). Diese müssen sich ab diesem Zeitpunkt gesetzlich oder privat versichern. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben auch mit Einführung der Gesundheitsreform auf ähnlich mäßigem Niveau wie bisher. Ausserdem wird der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen vereinheitlicht. Falls die Einnahmen einer Krankenkasse nicht ausreichen, z.B. wegen einem überdurchschnittlich hohen Krankenstand der Mitglieder, können von diesen Kassen Zusatzbeiträge erhoben werden. Neuerungen für die gesetzlichen Krankenversicherten sind: Die Einführung eines Selbstbehaltes, Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, Kostenübernahme bei Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen gegen Zuzahlungen und individuelles Krankentagegeld. Der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse wird erschwert, so dass man nur noch alle 3 Jahre die Kasse wechseln kann. Ausserdem ist die Einführung eines teilweise steuerfinanzierten Gesundheitsfonds geplant, über den man zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nichts genaueres sagen kann. Ich hoffe Ihnen einen kurzen Einblick in die kommenden Änderungen im Gesundheitswesen gegeben zu haben. Ihr Team von www.nannt-versichert.de |
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