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Haftpflichtversicherung

Fragen? Wir helfen Ihnen!Laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist »wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt [...] dem Anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.«

Der Schadenersatz ist in seiner Höhe unbegrenzt und wird bis zu einer Dauer von 30 Jahren aus gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen geschuldet. Gut beraten ist, wer dieses Risiko mit einer Haftpflichtversicherung absichert.

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